Dienstag, 18. November 2014

KV-Runden für 2015: Rahmenbedingungen im Sozialbereich jetzt verbessern!

Ab Anfang Dezember verhandeln die zuständigen Gewerkschaften mit den Arbeitgebern (SWÖ und kirchliche Sozialorganisationen) über die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit im Sozialbereich. Die Initiative „Sozial aber nicht blöd“, ein Zusammenschluss von aktiven Beschäftigten und BetriebsrätInnen im Sozialbereich will die kommenden Verhandlungen nutzen um wichtige Forderungen für den privaten Sozial-Pflege und Gesundheitsbereich einzubringen. Wir fordern die GewerkschaftsvertreterInnen auf, für deutliche Verbesserungen einzutreten. Wenn es nötig ist, müssen wir diese Verbesserungen auch mit Aktionen im Betrieb und auf der Straße umsetzen. 

„Sozial aber nicht blöd“ ist aktiv für:


Arbeitszeit verkürzen – statt BurnOut und kaputt in Pension..

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der Überlastung vieler KollegInnen ist eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn bzw. Gehalt notwendig. Wir fordern eine sofortige Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden als ersten Schritt zu einer weiteren Arbeitszeitverkürzung, bei vollem Lohn und Gehalt.

Vordienstzeiten: Jedes Jahr Arbeit muss angerechnet werden

Bei einem Firmenwechsel werden nach dem System von SWÖ-KV und Diakonie-KV nur max. 10 Jahre, bei Caritas überhaupt nur max. 8 Jahre als Vordienstzeiten auf die Höhe des neuen Einkommens angerechnet. KollegInnen, die länger als 10 Jahre im Sozialbereich gearbeitet haben, fallen zurück, wenn sie wo neu beginnen (müssen). Wir meinen: Wer einen Job im Sozialbereich beginnt, soll alles angerechnet bekommen was er vorher gearbeitet hat.

Egal ob Arbeitsbereitschaft oder Vollarbeitszeit: Jede Stunde ist eine Stunde!

Im Behindertenbereich, in der Pflege,...: Überall wo es Arbeitsbereitschaft gibt, wird diese Zeit geringer als die Vollarbeitszeit bezahlt (meist mit 50%). Leider wird in den meisten Fällen auch eine geringere Arbeitszeit gerechnet (etwa in dem 8 Stunden Nachtbereitschaft nur mit 4 Stunden). Der Effekt: Viele KollegInnen sind viel länger an ihrem Arbeitsplatz, als es ihrer Stundenverpflichtung entspricht.

Verfallsfristen für nicht bezahlte Ansprüche müssen wieder 3 Jahre betragen!

Wer von seinem Arbeitgeber z.B. durch falsche Einstufung zu wenig bezahlt bekommt, hat im SWÖ- und im Diakonie-KV nur 6 Monate, bei der Caritas 12 Monate Zeit, das vorenthaltene Geld einzufordern! Diese asoziale Maßnahme hat zwei Effekte:
1.: KollegInnen fallen um viel Geld um.
2.: Viele Firmen untergraben bewusst das Arbeitsrecht, da sie, wenn das ausstehende Geld nur 6-12 Monate lang zurück verlangt werden kann, kein hohes Risiko eingehen.

Verwendungsgruppen

Eine Methode, wie Betriebe und Subventionsgeber Geld sparen, besteht immer häufiger darin, eine niedrigere Verwendungsgruppe in Stellenausschreibungen und bei Vertragsabschluss "anzubieten", obwohl die gefragten Arbeiten und Berufsausbildungen klar einer höheren Verwendungsgruppe entsprechen. Die damit erfolgte Nichteinhaltung des Kollektivvertrages sollte von uns veröffentlicht werden. Gebt die Informationen an Betriebsräte, an die Gewerkschaft und an gewerkschaftliche Gruppen Eures Vertrauens weiter!

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